Einschulung
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
die Anmeldungen für Einschulungskinder 2026/27 starten wieder im Herbst. Das Informationsschreiben von der Stadt Nauen müssten Sie bereits erhalten haben. Im September/ Oktober wird nochmal separat über MAZ , BRAWO und das Amtsblatt rechtzeitig zu den Anmeldeterminen informiert.
Unser „TAG DER OFFENEN TÜR“ findet am 15.11.2025 von 10:00-12:00 Uhr statt.
Die Schulpflicht beginnt dann für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2025 – 30.09.2026 ihr 6. Lebensjahr erreich(t)en.
Kinder, die erst vom 01.10.2026 – 31.12.2026 sechs Jahre alt werden, können bei Schulreife als „Kann-Kinder“ auf formlosen Antrag der Eltern vorzeitig aufgenommen werden.
Bitte melden Sie Ihr Kind dann nur an einer Schule an (Käthe-Kollwitz-Grundschule oder Graf-Arco-Schulzentrum oder Grundschule am Lindenplatz > Ausnahmen z.B. LdVC und Schulen außerhalb Nauens, dort bitte parallel anmelden).
Die Anmeldung bzw. Terminvergabe in unserer Schule ist von Dienstag, 18.11.2025 bis Montag 24.11.2025 in dem Zeitraum von 8:00-13:00 Uhr möglich :
- ansonsten bei dem Schulbetrieb sehr gern per MAIL an kollwitzgsnauen@t-online.de >>> Bitte teilen Sie unbedingt den Namen Ihres Kindes, Geburtsdatum, aktuelle Adresse des Kindes und Ihre Telefonnummer(n) mit, Frau Wachholz meldet sich dann ab 18.11.2025 bei nächster Gelegenheit zwecks Terminvergabe zurück
Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt erfolgt parallel zum Vorstellungstermin in der Schule, so dass Sie nur einen Termin benötigen.
Eltern, deren Kind bereits vom Gesundheitsamt untersucht wurde, teilen die bereits erfolgte Untersuchung mit, so dass keine Doppelterminierung erfolgt.
Wir bitten Sie, die notwendigen Unterlagen bereits Zuhause auszudrucken und vollständig ausgefüllt mitzubringen. Sie finden alle Anträge/Unterlagen für Einschulungskinder auf unserer Homepage:
https://kaethe-kollwitz-nauen.de/antraege-und-formulare/
Alle Formulare sind rot gekennzeichnet, bitte anklicken!!!
Hier noch die Checkliste, ob an alles gedacht wurde:
Bitte bringen Sie Ihr Kind zum Termin mit. Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter anwesend ist und dieser vom zweiten Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird (siehe „Formulare“ > Vollmacht zur Schulanmeldung).
Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen oder jemand erkranken, bitte unbedingt Termin schnellstmöglich ändern oder ggf. absagen, falls Sie sich für eine andere Schule (Lindenplatz oder Arco) entschieden haben.
Vielen Dank vorab!
Nadine Croux (Schulleiterin)
Anja Friedland (stellv. Schulleiterin, kommissarisch)
Antje Wachholz (Sekretärin)
Termin 1 = Frau Czerniak/Frau Paulick-Haubner (Dachgeschoss Schule), bitte durch Klingeln an der Haupteingangstür beim Sekretariat anmelden und im Dachgeschoß Platz nehmen, Sie werden aufgerufen.
Bitte schauen Sie in den Impfpass Ihres Kindes, ob eine Doppelimpfung gegen Masern stattgefunden hat, ggf. nachholen. Infos dazu über Ihren Arzt bzw. : https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung/.
Bitte zum Termin 1 unbedingt mitbringen:
- ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Impfbuch Ihres Kindes >>> doppelte Masernschutzimpfung notwendig, ggf. nachholen! (Impfdokumente, Originalpass)
- ärztliches Vorsorgeheft Ihres Kindes (Originalheft)
- falls vorhanden Bescheinigungen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass etc.)
- falls vorhanden verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
Termin 2 (ca. 1 Stunde später) = Frau Wachholz/Frau Croux (Sekretariat Schule), bitte vor dem Sekretariat Platz nehmen, Sie werden aufgerufen.
bitte zum Termin 2 unbedingt mitbringen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes (Urkunde im Original)
- Personalausweise Sorgeberechtigte (Ausweise im Original)
- amtliche Sorgerechtserklärung im Original für gemeinsames Sorgerecht ODER Negativattest vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil vom Amtsgericht jeweils im Original! >falls beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen, aber nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
- Sprachstandfeststellung (Original von der Kita)
- Anmeldeformular (jedes Kind!, auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Schweigepflichtentbindung (jedes Kind!, auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- evt. Vollmacht zur Einschulung, falls nur ein Elternteil zum Termin kommt (normalerweise werden Unterschriften von Beiden benötigt, falls gemeinsames Sorgerecht !!! >>>auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Dauervollmacht (falls Eltern gemeinsames Sorgerecht, aber dauerhaft getrennt und kaum Kontakt haben oder der andere Elternteil weit weg wohnt, über unsere Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Rückstellungsantrag und die dazugehörige Kita-Einschätzung (gern auch Einschätzung vom Kinderarzt) sind nur von den Eltern abzugeben, die ihr Kind noch ein Jahr in der Kita haben möchten
- Antrag anderer Schulbezirk gemäß § 106 ist nur von den Eltern abzugeben, die ihr Kind außerhalb Nauens einschulen möchten (z.B. Roskow, Wustermark, Paulinenaue, Ketzin etc.)
- sollten Sie eine Privatschule wünschen (z.B. LdVC), schnellstmöglich den Vertrag mit einem formlosen Schreiben nachreichen (bitte schildern Sie, ob KK-Schule trotz Privatschulvertrag Erstwunsch bleibt oder Sie ggf. von einem Platz in der KK-Schule zurücktreten, Unterschriften bitte von beiden Sorgeberechtigten)
- HINWEIS SCHULMATERIAL: FÜR EINKOMMENSSCHWACHE FAMILIEN BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG ÜBER DEN LANDKREIS HAVELLAND (Antrag auf Bildung und Teilhabe) BZW. DIE STADT NAUEN > SCHULSOZIALFONDS (Antrag Lernmittelbefreiung).
Sie finden die Anträge auf unserer Homepage bei „Formulare“. Sollte Bedarf bestehen, sprechen Sie dies bitte vertrauensvoll zum Einschulungsgespräch im Sekretariat an, Sie erhalten dann die notwendigen Informationen von Frau Wachholz
3. Datenschutz Schule, -kein-Ausdruck-notwendig-nur-zur-Information
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Sofern Sie Ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden, entbindet Sie das nicht von der Verpflichtung, das Kind an einer der für die Gemeinde öffentlichen Grundschule anzumelden.
Sollten Sie bereits einen Vertrag mit einer Privatschule (z.B. LdVC) haben oder sich dort bzw. an einer anderen Schule , die nicht zu unserem Einzugsgebiet gehört (z.B. Wustermark/Roskow etc. , „Formulare“ Antrag §106!), anmelden wollen, teilen Sie uns dies bitte zum Termin mit! Gern können Sie uns auch den Schulvertrag vorlegen, falls bereits erhalten!
Falls die Rückstellung Ihres Kindes gewünscht wird, bitte auch zur Anmeldung mitteilen. Den Antrag dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Formulare“.
Sollte das Feld im Antrag für die Begründung platzmäßig nicht ausreichen, bitte formlose Begründung an den Antrag hängen (Entbindung Schweigepflicht nicht vergessen). Bitte reichen Sie ausschließlich im Rückstellungsfall auch eine Einschätzung der Kita (Homepage „Formulare“) oder alternativ ein Schriftstück Ihres Kinderarztes ein, die bestätigen, dass Ihr Kind noch ein Jahr Zeit braucht.
Seit Jahren herrscht an unserer Schule bei der Schulplatzvergabe eine Übernachfrage, so dass wir auf Grund des begrenzten Platzes unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Schulplatzanfragen ablehnen müssen!
Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl in unserer Schule in erster Linie nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz §106 Absatz 4 Satz 3. Achtung: der Geschwisterbonus zählt nicht als wichtiger Grund und gilt gemäß Brandenburgischem Schulgesetz § 53 Absatz 6, Satz 3 erst ab Sekundarstufe 1 = Klasse 7! Falls Ihres Erachtens besondere Gründe vorliegen, die darlegen, dass Ihr Kind unbedingt in unsere Schule eingeschult werden muss, geben Sie diese bitte im Anmeldeformular bei „Besondere Hinweise“ an. Sollte der Platz nicht ausreichen, schildern Sie die Gründe bitte in einem separaten Schreiben und legen ggf. entsprechende (Arzt-)Nachweise bei. Ob es sich tatsächlich um einen wichtigen Grund handelt (z.B. Sonderpädagogischer Förderbedarf auf Grund ADHS) und Ihr Kind trotz großer Entfernung den Schulplatz erhält, entscheidet das Schulamt!
Falls keine wichtigen Gründe vorliegen oder diese vom Schulamt nicht anerkannt wurden, richtet sich die Vergabe des Schulplatzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule (Fußweg wird über www.falk.de berechnet). Auf Grund der Übernachfrage und der begrenzten Schulplätze können dann nur die Kinder an unserer Schule angenommen werden, die gemäß der unten stehenden Regelung den kürzesten Fußweg zur Schule haben.
Die Berechnungen der Entfernung variieren jedes Jahr auf Grund der unterschiedlichen Anzahl der Bewerber und unterschiedlichen Adressen. Sie werden vom Schulamt überprüft und vor Absenden Ihres Bescheides mit dem Vorliegen wichtiger Gründe und der Anzahl von Kindern, die die 1. Klasse wiederholen, durch die Rechtsstelle des Schulamtes abgeglichen! Das Schulamt trifft somit die Endentscheidung, wer an unserer Schule eingeschult wird und die Klassengröße (mind. 25, max. 28 Kinder pro Klasse)!
Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Schulplatzzusage erhalten, finden Sie auch nochmal im Internet unter folgenden Adressen:
https://www.nauen.de/media/2152/026_schulbezirkssatzung.pdf
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#106
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport oder bei der Stadt Nauen