Einschulung
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
für das Schuljahr 2024/25 wurden per 19.03.2024 bereits 118 Kinder angemeldet.
Wir werden im neuen Schuljahr wieder zweizügig einschulen.
Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2023 – 30.09.2024 ihr 6. Lebensjahr erreich(t)en. Kinder, die erst vom 01.10.2024 – 31.12.2024 sechs Jahre alt werden, können bei Schulreife als „Kann-Kinder“ auf Antrag der Eltern vorzeitig aufgenommen werden.
Falls Ihr Kind ab September schulpflichtig ist und Sie es noch nicht bei uns vorgestellt haben, melden Sie sich bitte schnellstmöglich per Mail an kollwitzgsnauen@t-online.de.
Bitte melden Sie Ihr Kind nur an einer Schule an (Käthe-Kollwitz-Grundschule oder Graf-Arco-Schulzentrum oder Grundschule am Lindenplatz) und teilen Sie in der Mail den vollständigen Namen Ihres Kindes und telefonische Kontaktdaten mit. Sie werden dann zwecks Terminvereinbarung zurückgerufen. Die Untersuchung durch das Gesundheitsamt kann in unserer Schule nicht mehr zeitgleich erfolgen, da unser Anmeldezeitraum bereits im Dezember endete und das Amt jetzt Termine für die anderen Schulen bereithält. Es muss dementsprechend ein gesonderter Termin mit dem Gesundheitsamt vereinbart werden.
Wir bitten Sie, die notwendigen Unterlagen bereits Zuhause auszudrucken und vollständig ausgefüllt mitzubringen. Sie finden alle Unterlagen für Einschulungskinder auf unserer Homepage bei „Formulare“ im unteren Bereich. Alle Formulare sind rot gekennzeichnet, bitte anklicken!!!
Bitte bringen Sie Ihr Kind zum Termin mit. Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter anwesend ist und dieser vom zweiten Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird.
Vielen Dank vorab!
Termin 1 = Gesundheitsamt (Ansprechpartner: Frau Czerniak, Tel.: 03321/4035316, bitte rufen Sie zwecks Terminvereinbarung selbst dort an):
Bitte schauen Sie in den Impfpass Ihres Kindes, ob eine Doppelimpfung gegen Masern stattgefunden hat, ggf. nachholen. Infos dazu über Ihren Arzt bzw. : https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung/.
Die „Schreiben Gesundheitsamt“ und „Info Datenschutz“ dienen nur zur Information und müssen nicht ausgedruckt werden. Bitte alle anderen unten erwähnten Formulare ausgefüllt bzw. im Original mitbringen, sie finden diese bei „Formulare“.
Schreiben Gesundheitsamt
bitte zum Termin „Gesundheitsamt“ mitbringen:
- ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Impfbuch Ihres Kindes >>> doppelte Masernschutzimpfung notwendig, ggf. nachholen! (Impfdokumente, Original!)
- ärztliches Vorsorgeheft Ihres Kindes (Original!)
- falls vorhanden Bescheinigungen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass etc.)
- falls vorhanden verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
Termin 2 = Schule (wird vom Sekretariat vergeben, Tel.: 03321/7489010)
>>> bitte nur an EINER öffentlichen SCHULE ANMELDEN (Ausnahme Privatschulen z.B. Campus)
Datenschutzverordnung Artikel 13 DSGVO
bitte zum Termin „Schule“ mitbringen:
- Anmeldeformular (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Schweigepflichtentbindung (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original!)
- Personalausweise Eltern (Originale!)
- Sprachstandfeststellung von der Kita (Original!)
- Vollmacht zur Einschulung (wir benötigen bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschriften von beiden Eltern!!! Auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Sorgerechtserklärung (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Dauervollmacht (bei Trennung der Eltern, die gemeinsames Sorgerecht, aber kaum Kontakt haben oder der andere Elternteil weit weg wohnt, über unsere Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Negativattest vom Jugendamt oder Scheidungsurteil vom Amtsgericht (Original! >falls beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen, aber nur ein Elternteil das Sorgerecht hat)
Sofern Sie Ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden, entbindet Sie das nicht von der Verpflichtung, das Kind an einer der für die Gemeinde öffentlichen Grundschule anzumelden.
Sollten Sie bereits einen Vertrag mit einer Privatschule (z.B. LdVC) haben oder sich dort bzw. an einer anderen Schule (Antrag auf Homepage unter „Formulare“), die nicht zu unserem Einzugsgebiet gehört (z.B. Wustermark/Roskow etc. , „Formulare“ Antrag §106!), anmelden wollen, teilen Sie uns dies bitte zum Termin mit! Gern können Sie uns auch den Schulvertrag vorlegen, falls bereits erhalten!
Falls die Rückstellung Ihres Kindes gewünscht wird, bitte auch zur Anmeldung mitteilen. Die Formulare dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Formulare“.
Sollte das Formular für die Begründung platzmäßig nicht ausreichen, bitte formlose Begründung an den Antrag hängen (Entbindung Schweigepflicht nicht vergessen). Gern können Sie auch eine Einschätzung des Kinderarztes bzw. der Kita mitbringen, die bestätigen, dass Ihr Kind noch ein Jahr Zeit braucht.
Seit Jahren herrscht an unserer Schule bei der Schulplatzvergabe eine Übernachfrage, so dass wir auf Grund des begrenzten Platzes unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Schulplatzanfragen ablehnen müssen!
Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl in unserer Schule in erster Linie nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz §106 Absatz 4 Satz 3. Falls Ihres Erachtens besondere Gründe vorliegen, geben Sie diese bitte im Anmeldeformular bei „Besondere Hinweise“ an. Sollte der Platz nicht ausreichen, schildern Sie die Gründe bitte in einem separaten Schreiben und legen ggf. entsprechende (Arzt-)Nachweise bei. Ob es sich tatsächlich um einen wichtigen Grund handelt (z.B. Sonderpädagogischer Förderbedarf auf Grund ADHS) und Ihr Kind trotz großer Entfernung den Schulplatz erhält, entscheidet das Schulamt!
Falls keine wichtigen Gründe vorliegen oder diese vom Schulamt nicht anerkannt wurden, richtet sich die Vergabe des Schulplatzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule (Fußweg wird über www.falk.de berechnet). Auf Grund der Übernachfrage und der begrenzten Schulplätze können dann nur die Kinder an unserer Schule angenommen werden, die gemäß der unten stehenden Regelung den kürzesten Fußweg zur Schule haben.
Die Berechnungen der Entfernung werden jedes Jahr vom Schulamt überprüft und vor Absenden Ihres Bescheides mit dem Vorliegen wichtiger Gründe und der Anzahl von Kindern, die die 1. Klasse wiederholen, durch die Rechtsstelle des Schulamtes abgeglichen! Das Schulamt trifft somit die Endentscheidung, wer an unserer Schule eingeschult wird und die Klassengröße (mind. 25, max. 28 Kinder pro Klasse)!
Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Schulplatzzusage erhalten, finden Sie auch nochmal im Internet unter folgenden Adressen:
https://www.nauen.de/media/2152/026_schulbezirkssatzung.pdf
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#106
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport oder bei der Stadt Nauen