Einschulung

für das Schuljahr 2024/25 wurden per 19.03.2024 bereits 118 Kinder angemeldet.
Wir werden im neuen Schuljahr wieder zweizügig einschulen.


Termin 1 = Gesundheitsamt (Ansprechpartner: Frau Czerniak, Tel.: 03321/4035316, bitte rufen Sie zwecks Terminvereinbarung selbst dort an):

Bitte schauen Sie in den Impfpass Ihres Kindes, ob eine Doppelimpfung gegen Masern stattgefunden hat, ggf. nachholen. Infos dazu über Ihren Arzt bzw. : https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung/.

Die „Schreiben Gesundheitsamt“ und „Info Datenschutz“ dienen nur zur Information und müssen nicht ausgedruckt werden. Bitte alle anderen unten erwähnten Formulare ausgefüllt bzw. im Original mitbringen, sie finden diese bei „Formulare“.

Schreiben Gesundheitsamt

Info Datenschutz

bitte zum Termin „Gesundheitsamt“ mitbringen:

  • ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Impfbuch Ihres Kindes >>> doppelte Masernschutzimpfung notwendig, ggf. nachholen! (Impfdokumente, Original!)
  • ärztliches Vorsorgeheft Ihres Kindes (Original!)
  • falls vorhanden Bescheinigungen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass etc.)
  • falls vorhanden verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.

Termin 2 = Schule (wird vom Sekretariat vergeben, Tel.: 03321/7489010)
>>> bitte nur an EINER öffentlichen SCHULE ANMELDEN  (Ausnahme Privatschulen z.B. Campus)

Datenschutzverordnung Artikel 13 DSGVO

bitte zum Termin „Schule“ mitbringen:

  • Anmeldeformular (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Schweigepflichtentbindung (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original!)
  • Personalausweise Eltern (Originale!)
  • Sprachstandfeststellung von der Kita (Original!)
  • Vollmacht zur Einschulung (wir benötigen bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschriften von beiden Eltern!!! Auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Sorgerechtserklärung (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Dauervollmacht (bei Trennung der Eltern, die gemeinsames Sorgerecht, aber kaum Kontakt haben oder der andere Elternteil weit weg wohnt, über unsere Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Negativattest vom Jugendamt oder Scheidungsurteil vom Amtsgericht (Original! >falls beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen, aber nur ein Elternteil das Sorgerecht hat)

Falls die Rückstellung Ihres Kindes gewünscht wird, bitte auch zur Anmeldung mitteilen. Die Formulare dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Formulare“.
Sollte das Formular für die Begründung platzmäßig nicht ausreichen, bitte formlose Begründung an den Antrag hängen (Entbindung Schweigepflicht nicht vergessen). Gern können Sie auch eine Einschätzung des Kinderarztes bzw. der Kita mitbringen, die bestätigen, dass Ihr Kind noch ein Jahr Zeit braucht.

Seit Jahren herrscht an unserer Schule bei der Schulplatzvergabe eine Übernachfrage, so dass wir auf Grund des begrenzten Platzes unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Schulplatzanfragen ablehnen müssen!
Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl in unserer Schule in erster Linie nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz §106 Absatz 4 Satz 3. Falls Ihres Erachtens besondere Gründe vorliegen, geben Sie diese bitte im Anmeldeformular bei „Besondere Hinweise“ an. Sollte der Platz nicht ausreichen, schildern Sie die Gründe bitte in einem separaten Schreiben und legen ggf. entsprechende (Arzt-)Nachweise bei. Ob es sich tatsächlich um einen wichtigen Grund handelt (z.B. Sonderpädagogischer Förderbedarf auf Grund ADHS) und Ihr Kind trotz großer Entfernung den Schulplatz erhält, entscheidet das Schulamt!

Falls keine wichtigen Gründe vorliegen oder diese vom Schulamt nicht anerkannt wurden, richtet sich die Vergabe des Schulplatzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule (Fußweg wird über www.falk.de berechnet). Auf Grund der Übernachfrage und der begrenzten Schulplätze können dann nur die Kinder an unserer Schule angenommen werden, die gemäß der unten stehenden Regelung den kürzesten Fußweg zur Schule haben.

Die Berechnungen der Entfernung werden jedes Jahr vom Schulamt überprüft und vor Absenden Ihres Bescheides mit dem Vorliegen wichtiger Gründe und der Anzahl von Kindern, die die 1. Klasse wiederholen, durch die Rechtsstelle des Schulamtes abgeglichen! Das Schulamt trifft somit die Endentscheidung, wer an unserer Schule eingeschult wird und die Klassengröße (mind. 25, max. 28 Kinder pro Klasse)!

Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Schulplatzzusage erhalten, finden Sie auch nochmal im Internet unter folgenden Adressen:

https://www.nauen.de/media/2152/026_schulbezirkssatzung.pdf
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#106

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport oder bei der Stadt Nauen