Einschulung
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
Sie möchten unsere Schule kennenlernen? Unser Tag der offenen Tür findet am 14.11.2026 von 10:00-12:00 Uhr in der Schule (Martin-Luther-Platz 2) und Sporthalle (Scheunenweg 27) statt.
Das Informationsschreiben zur Schulanmeldung erhalten Sie von der Stadt Nauen ÜBER IHRE KITA im Oktober 2026. Dazu wird auch nochmal rechtzeitig separat über MAZ, BraWo und das Amtsblatt informiert. Anmeldungen zwecks Terminvereinbarung sind dann ab dem 02.11.2026 möglich.
Die Schulpflicht 2027/28 beginnt dann für Kinder, die in der Zeit vom 01.10.2026 – 30.09.2027 ihr 6. Lebensjahr erreich(t)en.
Kinder, die erst vom 01.10.2027 – 31.12.2027 sechs Jahre alt werden, können bei Schulreife als „Kann-Kinder“ auf formlosen Antrag der Eltern vorzeitig aufgenommen werden.
Ihr Kind wurde noch nicht vom Gesundheitsamt bzgl. Einschulung schulärztlich untersucht? Dann melden Sie Ihr Kind bitte ab November hierüber ONLINE an:
https://schulportal.brandenburg.de/formulare-und-antraege/ue-1-verfahren
Ihr Kind wurde letztes Jahr zurückgestellt oder schon vom Gesundheitsamt (Frühförderung) untersucht; besucht keine Kita, ist Autist oder der deutschen Sprache nicht gewachsen (spricht fast nur in Ihrer Landessprache oder gar nicht)? Dann melden Sie sich bitte ausschließlich per Mail: info@kollwitz-gs.nauen.de (keine Onlineanmeldung über das Schulportal)!!!
Bitte geben Sie in der Mail den Namen Ihres Kindes, Adresse, Ihre tel. Erreichbarkeit und den Grund (Rücksteller, Sprachschwierigkeiten) an. Frau Wachholz meldet sich dann zwecks Terminvereinbarung zurück.
WICHTIG: Bitte melden Sie Ihr Kind nur an einer Schule an (Käthe-Kollwitz-Grundschule ODER Graf-Arco-Schulzentrum ODER Grundschule am Lindenplatz > Ausnahmen z.B. LdVC und Schulen außerhalb Nauens, dort bitte parallel anmelden und uns Bescheid sagen).
Wir bitten Sie, die notwendigen Unterlagen bereits Zuhause auszudrucken, bitte vollständig ausgefüllt mitbringen! HERZLICHEN DANK!!! Sie finden alle Anträge/Unterlagen für Einschulungskinder auf unserer Homepage:
https://kaethe-kollwitz-nauen.de/antraege-und-formulare/
Hier noch die Checkliste, ob an alles gedacht wurde:
Bitte bringen Sie Ihr Kind zum Termin mit. Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter anwesend ist und dieser vom zweiten Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird (siehe „Formulare“ > Vollmacht zur Schulanmeldung).
Mit Ihrer Anmeldung geben Sie automatisch Ihr Einverständnis, dass wir die Kontaktdaten und alle weiteren notwendigen Informationen bzgl. der Einschulung mit dem Gesundheitsamt des Landkreises Havelland austauschen (Entscheidung Schulreife). Des Weiteren wird die Stadt Nauen als Schulträger und das Schulamt Neuruppin über die Endentscheidung der Schulleitung, die aktuelle Adresse Ihres Kindes (Prüfung durch Rechtsabteilung!) und ggf. den Antrag/Vertrag der evt. gewünschten Ersatzschule (§106 oder Privatschule) informiert.
Sollte Ihnen etwas dazwischen kommen oder jemand erkranken, bitte unbedingt Termin schnellstmöglich ändern oder ggf. absagen, falls Sie sich für eine andere Schule (Lindenplatz oder Arco) entschieden haben.
Herzlichen Dank vorab!
Nadine Croux (Schulleiterin)
Anja Friedland (stellv. Schulleiterin)
Antje Wachholz (Sekretärin)
Termin 1 = Frau Czerniak/Frau Dr. Paulick-Haubner (Dachgeschoss Schule), bitte durch Klingeln an der Haupteingangstür beim Sekretariat anmelden und im Dachgeschoß Platz nehmen, Sie werden aufgerufen.
Bitte schauen Sie in den Impfpass Ihres Kindes, ob eine Doppelimpfung gegen Masern stattgefunden hat, ggf. RECHTZEITIG nachholen. Infos dazu über Ihren Arzt bzw. : https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung/.
Bitte zum Termin 1 unbedingt mitbringen:
- ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Impfbuch Ihres Kindes >>> doppelte Masernschutzimpfung notwendig, ggf. nachholen! (Impfdokumente, Originalpass)
- ärztliches Vorsorgeheft Ihres Kindes (Originalheft)
- falls vorhanden Bescheinigungen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass etc.)
- falls vorhanden verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
Termin 2 (ca. 1 Stunde später) = Frau Wachholz/Frau Croux (Sekretariat Schule), bitte vor dem Sekretariat Platz nehmen, Sie werden aufgerufen.
bitte zum Termin 2 unbedingt mitbringen:
- Geburtsurkunde Ihres Kindes (Urkunde im Original)
- Personalausweise Sorgeberechtigte (Ausweise im Original)
- amtliche Sorgerechtserklärung für gemeinsames Sorgerecht ODER Negativattest vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil vom Amtsgericht jeweils im Original! >der Eintrag beider Elternteile in der Geburtsurkunde reicht nicht aus
- Impfbuch Ihres Kindes (Original)
- Sprachstandfeststellung (Original von der Kita, sollten Sie es noch nicht erhalten haben, bitte in der Kita nachfragen)
- Anmeldeformular (Abgabe=jedes Kind, auch Rücksteller! Auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
>>> Sie haben besondere Gründe warum Ihr Kind (trotz großer Wohnentfernung) ausschließlich auf unsere Schule gehen muss? Dann unbedingt bei „BESONDERE HINWEISE“ eintragen und ggf. Nachweise beilegen >>> nachzulesen im Brandenburgischen Schulgesetz §106, Abs. 4, Satz 3! - Schweigepflichtentbindung (jedes Kind!, auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- evt. Vollmacht zur Einschulung, falls nur ein Elternteil zum Termin kommt (normalerweise werden Unterschriften von Beiden benötigt, falls gemeinsames Sorgerecht !!! >>>auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Dauervollmacht (falls Eltern gemeinsames Sorgerecht, aber dauerhaft getrennt und kaum Kontakt haben oder der andere Elternteil weit weg wohnt, über unsere Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Rückstellungsantrag und die dazugehörige Kita-Einschätzung (gern auch Einschätzung vom Kinderarzt) sind nur von den Eltern abzugeben, die ihr Kind noch ein Jahr in der Kita haben möchten, alle weiteren Kinder benötigen nur im Ausnahmefall eine Kitaeinschätzung (Entscheidung Schulleiter)!
- Antrag anderer Schulbezirk gemäß § 106, Abs. 4 Brandenburgisches Schulgesetz ist nur von den Eltern abzugeben, die ihr Kind außerhalb Nauens einschulen möchten (z.B. Roskow, Wustermark, Paulinenaue, Ketzin etc.)
- Sollten Sie eine Privatschule wünschen (z.B. Leonardo-da-Vinci-Campus oder Neue Grundschule Marquardt, etc.), bitte uns SOFORT Bescheid sagen und schnellstmöglich den Vertrag mit einem formlosen Schreiben nachreichen (bitte schildern Sie, ob KK-Schule trotz Privatschulvertrag Erstwunsch bleibt oder Sie ggf. von einem Platz in der KK-Schule zurücktreten, Unterschriften bitte von beiden Sorgeberechtigten)
- HINWEIS SCHULMATERIAL: FÜR EINKOMMENSSCHWACHE FAMILIEN BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG ÜBER DEN LANDKREIS HAVELLAND (Antrag auf Bildung und Teilhabe) BZW. DIE STADT NAUEN > SCHULSOZIALFONDS (Antrag Lernmittelbefreiung).
Sie finden die Anträge auf unserer Homepage bei „Formulare“. Sollte Bedarf bestehen, sprechen Sie dies bitte vertrauensvoll zum Einschulungsgespräch im Sekretariat an, Sie erhalten dann die notwendigen Informationen von Frau Wachholz
3. Datenschutz Schule, -kein-Ausdruck-notwendig-nur-zur-Information - Hortanmeldung Ihres Kindes bitte hierüber (erst, wenn Sie erfahren haben, welche Schule es sein wird > nach dem Bescheid):
https://portal.little-bird.de/Nauen
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Sofern Sie Ihr Kind an einer Ersatzschule anmelden, entbindet Sie das nicht von der Verpflichtung, das Kind an einer der für die Gemeinde öffentlichen Grundschule anzumelden.
Sollten Sie bereits einen Vertrag mit einer Privatschule (z.B. LdVC) haben oder sich dort bzw. an einer anderen Schule , die nicht zu unserem Einzugsgebiet gehört (z.B. Wustermark/Roskow etc. , „Formulare“ Antrag §106!), anmelden wollen, teilen Sie uns dies bitte zum Termin mit! Gern können Sie uns auch den Schulvertrag vorlegen, falls bereits erhalten!
Falls die Rückstellung Ihres Kindes gewünscht wird, bitte auch zur Anmeldung mitteilen. Den Antrag dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Formulare“.
Sollte das Feld im Antrag für die Begründung platzmäßig nicht ausreichen, bitte formlose Begründung an den Antrag hängen (Entbindung Schweigepflicht nicht vergessen). Bitte reichen Sie ausschließlich im Rückstellungsfall auch eine Einschätzung der Kita (Homepage „Formulare“) oder/und ein Schriftstück Ihres Kinderarztes ein, die bestätigen, dass Ihr Kind noch ein Jahr Zeit braucht.
Seit Jahren herrscht an unserer Schule bei der Schulplatzvergabe eine Übernachfrage, so dass wir auf Grund des begrenzten Platzes unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Schulplatzanfragen ablehnen müssen!
Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl in unserer Schule in erster Linie nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz §106 Absatz 4 Satz 3. Achtung: der Geschwisterbonus zählt nicht als wichtiger Grund und gilt gemäß Brandenburgischem Schulgesetz § 53 Absatz 6, Satz 3 erst ab Sekundarstufe 1 = Klasse 7! Falls Ihres Erachtens besondere Gründe vorliegen, die darlegen, dass Ihr Kind unbedingt in unsere Schule eingeschult werden muss, geben Sie diese bitte im Anmeldeformular bei „Besondere Hinweise“ an. Sollte der Platz nicht ausreichen, schildern Sie die Gründe bitte in einem separaten Schreiben und legen ggf. entsprechende (Arzt-)Nachweise bei. Ob es sich tatsächlich um einen wichtigen Grund handelt (z.B. Sonderpädagogischer Förderbedarf auf Grund ADHS) und Ihr Kind trotz großer Entfernung den Schulplatz erhält, entscheidet das Schulamt!
Falls keine wichtigen Gründe vorliegen oder diese vom Schulamt nicht anerkannt wurden, richtet sich die Vergabe des Schulplatzes nach der Nähe der Wohnung zur Schule (Fußweg wird über www.falk.de berechnet). Auf Grund der Übernachfrage und der begrenzten Schulplätze können dann nur die Kinder an unserer Schule angenommen werden, die gemäß der unten stehenden Regelung den kürzesten Fußweg zur Schule haben.
Die Berechnungen der Entfernung variieren jedes Jahr auf Grund der unterschiedlichen Anzahl der Bewerber und unterschiedlichen Adressen. Sie werden vom Schulamt überprüft und vor Absenden Ihres Bescheides mit dem Vorliegen wichtiger Gründe und der Anzahl von Kindern, die die 1. Klasse wiederholen, durch die Rechtsstelle des Schulamtes abgeglichen! Das Schulamt trifft somit die Endentscheidung, wer an unserer Schule eingeschult wird und die Klassengröße (mind. 25, max. 28 Kinder pro Klasse)!
Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Schulplatzzusage erhalten, finden Sie auch nochmal im Internet unter folgenden Adressen:
https://www.nauen.de/media/2152/026_schulbezirkssatzung.pdf
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#106
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport oder bei der Stadt Nauen
