Einschulung
„TAG DER OFFENEN TÜR“: 7. Oktober 2023 10:00-12:00 Uhr
Sehr geehrte Eltern und Sorgeberechtigte,
die Anmeldetermine für die Einschulungen 2024/25 finden ab dem 04.12.2023 statt. In der Regel arbeiten wir mit dem Gesundheitsamt zusammen, so dass die beiden Termine hintereinander weg in der Schule stattfinden und Sie nur einmal frei nehmen müssen.
Die Termine können Sie ca. im Oktober in der BRAWO/MAZ bzw. auch auf der Homepage der Stadt Nauen nachlesen. Sie erhalten dann über Ihre Kita noch einen separaten Brief zwecks Schulanmeldung.
Bitte melden Sie sich nach Herausgabe der Briefe zwecks Terminvereinbarung online an (oder rufen Sie im Zeitraum 06.11.-17.11.2023 im Sekretariat an Tel.: 03321/7489010), jede Terminanfrage wird berücksichtigt! Die Gewährung des Schulplatzes richtet sich nicht danach, wie schnell Sie anrufen, sondern i.d.R. danach, wie nah Sie an der Schule wohnen. Bitte planen Sie für beide Vorstellungstermine zusammen max. 3 Stunden ein.
Da es uns zeitlich nicht möglich ist, bitten wir Sie, die notwendigen Unterlagen bereits Zuhause auszudrucken und vollständig ausgefüllt mitzubringen. Sie finden alle Unterlagen auf unserer Homepage bei „Formulare“. Vielen Dank vorab!
Bitte bringen Sie Ihr Kind zum Termin mit. Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter anwesend ist und dieser vom zweiten Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird.
Termin Gesundheitsamt (Ansprechpartner: Frau Czerniak, Tel.: 03321/4035316, Termin wird vom Sekretariat vergeben):
bitte zum Termin „Gesundheitsamt“ (Untersuchung Ihres Kindes durch Frau Czerniak und Frau Dr. Paulick) mitbringen:
- ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Impfbuch Ihres Kindes >>> doppelte Masernschutzimpfung notwendig, ggf. nachholen! (Impfdokumente, Original!)
- ärztliches Vorsorgeheft Ihres Kindes (Original!)
- falls vorhanden Bescheinigungen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass etc.)
- falls vorhanden verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.
Termin Schule ( wird vom Sekretariat vergeben, Tel.: 03321/7489010)
>>> bitte nur an EINER öffentlichen SCHULE ANMELDEN (Ausnahme Privatschulen z.B. Campus)
Datenschutzverordnung Artikel 13 DSGVO
bitte zum Termin „Schule“ (Frau Wachholz= Durchsicht Unterlagen, Schuleignungstest Ihres Kindes durch Frau Croux) mitbringen:
- Anmeldeformular (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Schweigepflichtentbindung (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Geburtsurkunde Ihres Kindes (Original!)
- Personalausweise Eltern (Originale!)
- Sprachstandsfeststellung von der Kita (Original!)
- Vollmacht zur Einschulung (wir benötigen bei gemeinsamen Sorgerecht die Unterschriften von beiden Eltern!!! Auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Sorgerechtserklärung (auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Dauervollmacht (bei Trennung der Eltern, die gemeinsames Sorgerecht, aber kaum Kontakt haben oder der andere Elternteil weit weg wohnt, über unsere Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
- Negativattest vom Jugendamt oder Scheidungsurteil vom Amtsgericht (Original! >falls beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen, aber nur ein Elternteil das Sorgerecht hat)
Sollten Sie bereits einen Vertrag mit einer Privatschule (z.B. LdVC) haben oder sich dort bzw. an einer anderen Schule (Antrag auf Homepage unter „Formulare“), die nicht zu unserem Einzugsgebiet gehört (z.B. Wustermark/Roskow etc. , Antrag §106!), anmelden wollen, teilen Sie uns dies bitte zum Termin mit! Gern können Sie uns auch den Schulvertrag vorlegen, falls bereits erhalten!
Falls die Rückstellung Ihres Kindes gewünscht wird, bitte auch zur Anmeldung mitteilen. Die Formulare dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Formulare“.
Sollte das Formular für die Begründung platzmäßig nicht ausreichen, bitte formlose Begründung an den Antrag hängen (Entbindung Schweigepflicht nicht vergessen). Gern können Sie auch eine Einschätzung des Kinderarztes bzw. der Kita mitbringen, die bestätigt, dass Ihr Kind noch ein Jahr Zeit braucht.
Es kann bei der Schulplatzvergabe zu einer Übernachfrage an unserer Schule kommen, so dass wir auf Grund des begrenzten Platzes unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften Kinder ablehnen müssen! Übersteigt bei deckungsgleichen Schulbezirken die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität einer Schule, so richtet sich die Auswahl in unserer Schule nach der Nähe der Wohnung zur Schule (Fußweg wird über www.falk.de berechnet) und/oder nach dem Vorliegen eines wichtigen Grundes gemäß Brandenburgischem Schulgesetz §106 Absatz 4 Satz 3. Falls in Ihrem Fall besondere Gründe vorliegen, geben Sie diese bitte im Anmeldeformular bei „Besondere Hinweise“ an. Sollte der Platz nicht ausreichen, schildern Sie die Gründe bitte in einem separaten Schreiben und legen ggf. entsprechende (Arzt-)Nachweise bei. Ob es sich tatsächlich um einen wichtigen Grund handelt (z.B. Sonderpädagogischer Förderbedarf) und Ihr Kind trotz großer Entfernung den Schulplatz erhält, entscheidet das Schulamt!
Die Regelungen, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Schulplatzzusage erhalten, finden Sie im Internet unter folgenden Adressen:
https://www.nauen.de/media/2152/026_schulbezirkssatzung.pdf
https://bravors.brandenburg.de/gesetze/bbgschulg#106
Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport oder bei der Stadt Nauen