MitWirkung !

Liebe Eltern,

MitWirkung

mit diesem Leitfaden soll einmal auf die vielen Möglichkeiten an unserer Schule hingewiesen werden, bei denen sie aktiv das Schulleben mitgestalten können.

Erziehung und Bildung ist eine gemeinsame Aufgabe von Familie und Schule. Im Brandenburgischen Schulgesetz wurden die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte von Eltern deutlich ausgebaut. Eltern haben Rechte, die sie nutzen sollten.

Engagement kann nicht nur in der Funktion des Elternsprechers erfolgen. Sie können sich auch mit etwas weniger Zeitaufwand auf verschiedene andere Weise engagieren. In einige Gremien (z.B. in die Fachkonferenzen und Jahrgangskonferenz) können sich Eltern, die keine Elternsprecher sind, wählen lassen.

Voraussetzung für erfolgreiche Elternarbeit ist eine konstruktive, auf Dialogbereitschaft, Vertrauen und Respekt basierende Zusammenarbeit von Lehrer/innen Schüler/innen und Eltern.

Sie können sich engagieren:

– als Schulelternsprecher/in
Vertritt Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den Lehrkräfte; bereitet die Elternkonferenz vor und leitet diese.

– als Elternsprecher/in
Vertritt Interessen der Eltern der Klasse. Bereitet Elternversammlungen vor und führt diese durch. Vermittelt bei Konflikten. Vertritt die Anliegen der Eltern als Mitglied der Elternkonferenz.

– als Mitglied der Schulkonferenz gemeinsames Beratungs- und Entscheidungsgremium der Schule, besetzt mit Lehrern/Eltern/Schülern zu gleichen Teilen; fasst Beschlüsse z.B. über VHG-Konzept, variable Ferientage, Änderungen Schulprogramm tagt nach Bedarf, Beginn i.d.R. 17 Uhr

– als beratende Mitglieder in den Fachkonferenzen Deutsch, Mathe, Englisch und Sport vielschichtige Themen z.B. Auswahl- und Anforderung Lehr- und Lernmittel, Leistungsbewertung Beginn 13.45 Uhr

– als beratende Mitglieder der Jahrgangsstufenkonferenzen für die Klassenstufen 1/2, 3/4 und 5/6
Gremium für alle Belange, die die entsprechenden Klassenstufen betreffen z.B. Projekttage, Einschulungsprogramm, Unterrichtsmittel tagt nach Bedarf, Beginn 13.45 Uhr

– als beratende Mitglieder der Lehrerkonferenz entscheidet u.a. über Grundsätze Erziehungs- und Unterrichtsarbeit
2 bis 3-mal im Schuljahr Beginn 13.45 Uhr

– als Mitglied im Kreiselternrat Wahrnehmung der Interessen in schulischen Angelegenheiten im Kreis sowie Vorbereitung/Koordination der Arbeit im Kreisschulbeirat
tagt ca. alle zwei Monate im Wechsel in Friesack und in Nauen, Beginn 19 Uhr

– in der Steuergruppe VHG
Beschäftigt sich mit der ständigen Weiterentwicklung der Schule tagt Montag ca. alle 2 Monate, Beginn 12.00 Uhr

– bei Projekten
z.B. Einführung Schulmilch, Kreativer Nachmittag, Lehrermangel, Gewaltprävention, kostenloses Schulessen, Gestaltung Homepage aktuelle Projekte werden in der Elternkonferenz vorgestellt. Infos dann über die Elternsprecher.

– im Förderverein durch Spenden oder aktive Mitarbeit wie z.B. Grillfest, Sportfest

Ist Ihr Interesse geweckt?
Dann wenden Sie sich bitte an die Elternsprecher/innen oder den/die Klassenlehrer/innen ihres Kindes.