Einschulung

  • ansonsten bei dem Schulbetrieb sehr gern per MAIL an kollwitzgsnauen@t-online.de >>> Bitte teilen Sie unbedingt den Namen Ihres Kindes, Geburtsdatum, aktuelle Adresse des Kindes und Ihre Telefonnummer(n) mit, Frau Wachholz meldet sich dann ab 18.11.2025 bei nächster Gelegenheit zwecks Terminvergabe zurück

Hier noch die Checkliste, ob an alles gedacht wurde:

Bitte bringen Sie Ihr Kind zum Termin mit. Es genügt, wenn ein Sorgeberechtigter anwesend ist und dieser vom zweiten Sorgeberechtigten bevollmächtigt wird (siehe „Formulare“ > Vollmacht zur Schulanmeldung).

Vielen Dank vorab!

Nadine Croux (Schulleiterin)
Anja Friedland (stellv. Schulleiterin, kommissarisch)
Antje Wachholz (Sekretärin)


Termin 1 = Frau Czerniak/Frau Paulick-Haubner (Dachgeschoss Schule), bitte durch Klingeln an der Haupteingangstür beim Sekretariat anmelden und im Dachgeschoß Platz nehmen, Sie werden aufgerufen.

Bitte schauen Sie in den Impfpass Ihres Kindes, ob eine Doppelimpfung gegen Masern stattgefunden hat, ggf. nachholen. Infos dazu über Ihren Arzt bzw. : https://www.masernschutz.de/themen/masern-impfung/.

Bitte zum Termin 1 unbedingt mitbringen:

  • ausgefüllten Gesundheitsfragebogen (Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Impfbuch Ihres Kindes >>> doppelte Masernschutzimpfung notwendig, ggf. nachholen! (Impfdokumente, Originalpass)
  • ärztliches Vorsorgeheft Ihres Kindes (Originalheft)
  • falls vorhanden Bescheinigungen (z.B. Schwerbehindertenausweis, Allergiepass, Herzpass etc.)
  • falls vorhanden verschriebene Hilfsmittel wie Brille (Brillenpass), Hörgerät o.ä.

Termin 2 (ca. 1 Stunde später) = Frau Wachholz/Frau Croux (Sekretariat Schule), bitte vor dem Sekretariat Platz nehmen, Sie werden aufgerufen.

bitte zum Termin 2 unbedingt mitbringen:

  • Geburtsurkunde Ihres Kindes (Urkunde im Original)
  • Personalausweise Sorgeberechtigte (Ausweise im Original)
  • amtliche Sorgerechtserklärung im Original für gemeinsames Sorgerecht ODER Negativattest vom Jugendamt bzw. Scheidungsurteil vom Amtsgericht jeweils im Original! >falls beide Eltern in der Geburtsurkunde stehen, aber nur ein Elternteil das Sorgerecht hat
  • Sprachstandfeststellung (Original von der Kita)
  • Anmeldeformular (jedes Kind!, auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Schweigepflichtentbindung (jedes Kind!, auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • evt. Vollmacht zur Einschulung, falls nur ein Elternteil zum Termin kommt (normalerweise werden Unterschriften von Beiden benötigt, falls gemeinsames Sorgerecht !!! >>>auf Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Dauervollmacht (falls Eltern gemeinsames Sorgerecht, aber dauerhaft getrennt und kaum Kontakt haben oder der andere Elternteil weit weg wohnt, über unsere Homepage unter „Formulare“ abrufbar)
  • Rückstellungsantrag und die dazugehörige Kita-Einschätzung (gern auch Einschätzung vom Kinderarzt) sind nur von den Eltern abzugeben, die ihr Kind noch ein Jahr in der Kita haben möchten
  • Antrag anderer Schulbezirk gemäß § 106 ist nur von den Eltern abzugeben, die ihr Kind außerhalb Nauens einschulen möchten (z.B. Roskow, Wustermark, Paulinenaue, Ketzin etc.)
  • sollten Sie eine Privatschule wünschen (z.B. LdVC), schnellstmöglich den Vertrag mit einem formlosen Schreiben nachreichen (bitte schildern Sie, ob KK-Schule trotz Privatschulvertrag Erstwunsch bleibt oder Sie ggf. von einem Platz in der KK-Schule zurücktreten, Unterschriften bitte von beiden Sorgeberechtigten)
  • HINWEIS SCHULMATERIAL: FÜR EINKOMMENSSCHWACHE FAMILIEN BESTEHT DIE MÖGLICHKEIT DER FINANZIELLEN UNTERSTÜTZUNG ÜBER DEN LANDKREIS HAVELLAND (Antrag auf Bildung und Teilhabe) BZW. DIE STADT NAUEN > SCHULSOZIALFONDS (Antrag Lernmittelbefreiung).
    Sie finden die Anträge auf unserer Homepage bei „Formulare“. Sollte Bedarf bestehen, sprechen Sie dies bitte vertrauensvoll zum Einschulungsgespräch im Sekretariat an, Sie erhalten dann die notwendigen Informationen von Frau Wachholz
    3. Datenschutz Schule, -kein-Ausdruck-notwendig-nur-zur-Information

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Falls die Rückstellung Ihres Kindes gewünscht wird, bitte auch zur Anmeldung mitteilen. Den Antrag dazu finden Sie ebenfalls auf unserer Homepage unter „Formulare“.
Sollte das Feld im Antrag für die Begründung platzmäßig nicht ausreichen, bitte formlose Begründung an den Antrag hängen (Entbindung Schweigepflicht nicht vergessen). Bitte reichen Sie ausschließlich im Rückstellungsfall auch eine Einschätzung der Kita (Homepage „Formulare“) oder alternativ ein Schriftstück Ihres Kinderarztes ein, die bestätigen, dass Ihr Kind noch ein Jahr Zeit braucht.

Weitere Informationen finden Sie beim Ministerium für Bildung, Jugend und Sport oder bei der Stadt Nauen